Allgemeine Geschäftsbedingungen von MWModellbau / Martin Wenger

1. Bestellungen und Aufträge

Bestellungen und Aufträge können schriftlich oder mündlich erfolgen. Jede Bestellung und jeder Auftrag unterliegt vollumfänglich und ausschliesslich den allgemeinen Geschäftsbedingungen von MWModellbau / Martin Wenger.

 

2. Rückgabe von Material

Material und Modelle (insbesondere angefertigte Modelle), welche wir nicht am Lager führen und somit bei unseren Lieferanten speziell beziehen, sind nicht zur Rückgabe berechtigt. Wird in Ausnahme- oder Härtefällen trotzdem eine Rücknahme vereinbart, so verpflichtet sich der Kunde, unter Vorbehalt weiterer Ansprüche, gegenüber MWModellbau / Martin Wenger mit 25% des vereinbarten Preises für Umtriebe und entgangene Gewinne zu entschädigen.

 

3. Lieferung / Übergabe der Ware

Wir sind bemüht, alle Lieferungen und den Bau der Modelle so schnell wie möglich auszuführen. Der Bau und die Lieferung auf Termin sind prinzipiell nicht möglich. Ausnahmen werden nur in gegenseitiger Rücksprache vereinbart und gewährt. Für die Einhaltung von in solchen Ausnahmefällen, speziell vereinbarten Lieferfristen, sind wir direkt auf Hersteller und Lieferanten angewiesen. Alle genannten Liefertermine sind Richtlinien und somit unverbindlich. Schadenersatzansprüche aus Lieferverzögerungen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig und werden in Rechnung gestellt.

Jeder Kunde wird mündlich, schriftlich oder per E-Mail über das Eintreffen oder die Fertigstellung seines Auftrages benachrichtigt.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die bestellte Ware vom Käufer persönlich bei MWModellbau / Martin Wenger in Thun abzuholen.
Lieferungen der Bestellten Ware, werden nur in gegenseitiger Rücksprache vereinbart. Die jeweiligen Lieferzeiten sowie die Lieferkosten, werden vorher mündlich, schriftlich oder per E-Mail vereinbart.

Unsere Pflicht zur Lieferung fällt dahin, wenn von unserem Willen unabhängige Umstände eintreten, welche die Lieferung verunmöglichen oder erheblich erschweren, wie z.B. behördliche Massnahmen und Verfügungen, teilweise oder gänzliche Stilllegung der Lieferwerke, Streiks und Unruhen, Ausfall durch Krankheit oder Tod. Unsere Pflicht zur Lieferung fällt insbesondere dahin, wenn höhere Gewalt entgegensteht. Ein Recht auf Schadenersatz steht dem Kunden nicht zu. Für Transportschäden aller Art wird jegliche Haftung abgelehnt. Nutzen und Gefahr gehen mit Übergabe der Ware auf den Käufer über.

 

7. Preise

Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive Mehrwertsteuer, rein netto ohne jegliche Abzüge. MWModellbau / Martin Wenger akzeptiert kein WIR. Preisänderungen bis zum Vertragsabschluss bleiben jederzeit vorbehalten. Es gelten ausschliesslich die aktuellen Preise im Moment der Bestellungen, vorbehalten bleiben unvorhergesehene Preisänderungen von unseren Lieferanten.

 

8. Zahlung

Alle Materialien und Dienstleistungen können bar bezahlt werden oder per vorgängiger Überweisung. Rechnungen werden nur nach Rücksprache und bekannten Käufern mit festem Wohnsitz in der Schweiz erstellt. Sind Zweifel vorhanden, so wird nur Barzahlung oder vorgängige Überweisung akzeptiert.

Zahlungsziel: 30 Tage netto ab Rechnungsdatum

Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen rein netto zur Zahlung an MWModellbau / Martin Wenger fällig. Bei Zahlungsverzug ist MWModellbau / Martin Wenger berechtigt, ab Datum der Fälligkeit der Forderung einen Verzugszins von 5% sowie zusätzliche Kosten für Umtriebe und Portokosten in Rechnung zu stellen. Spezielle Zahlungsfristen können in Ausnahmefällen vorher schriftlich vereinbart werden.

Wird das Zahlungsziel nicht eingehalten, wird der Kunde schriftlich ermahnt. Ist nach 10 Tagen noch kein Zahlungseingang auf unserem Konto erfolgt, wird umgehend der Rechtsweg eingeschlagen.

 

9. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die bestellte und/oder gelieferte Ware Eigentum von MWModellbau / Martin Wenger. Der Kunde verpflichtet sich, bei einem Domizilwechsel MWModellbau / Martin Wenger umgehend zu informieren. Wenn die Kreditwürdigkeit des Käufers sich verschlechtert, behalten wir uns das Recht vor, selbst nach teilweise erfolgter Lieferung der Ware, vom Käufer die ausreichenden Garantien zwecks guter Durchführung der ergriffenen Verpflichtungen zu fordern. Falls der Käufer uns nicht zufriedenstellt, haben wir das Recht, die ganze Bestellung oder einen Teil davon rückgängig zu machen.

 

10. Garantie

Garantieansprüche jeglicher Art, lehnt MWModellbau / Martin Wenger vollumfänglich ab.

 

Thun, im September 2018